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ARTIKEL 1       NAME – MOTTO
 

Name:   BKI (BUSHI KYODA I INTERNATIONAL)
              (Internationale Bruderschaf der Krieger)

Motto:   OHNE HERREN
               OHNE ZWÄNGE
               OHNE VORURTEILE.

  1. OHNE HERREN = Sie können sich jedem anderen Verband, jeder anderen Sportförderungseinrichtung und/oder Organisation anschließen - es gibt keine nationalen, regionalen und/oder anderen Mega-Verantwortlichen. Bei uns sind die Ämter politisch und werden nur eingerichtet, um zu organisieren, zu unterstützen und unseren Beitrag für unsere Mitglieder zu leisten.

  2. OHNE ZWÄNGE = Sie können selbständig alle Prüfungen ablegen, die Sie wollen. Sie müssen keine Ausbildungsnachweise erbringen oder sich verpflichten an BKI-Kursen teilzunehmen. Sie können alle Veranstaltungen und Wettbewerbe organisieren, die Sie wollen.

  3. OHNE VORURTEILE= alle Kampfkünste und/oder verwandten Disziplinen haben in Bezug auf den BKI den gleichen Status und die gleiche Bedeutung, unabhängig von der Rasse oder Nationalität der Mitglieder.
    Es gibt nur ein Regelwerk, ein Urteil, eine Art der Anwendung der Regeln, denn das ist der Geist der BKI: "die Bruderschaft der Krieger".

 

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ARTIKEL 2       MITGLIEDSBEITRÄGE

Mitgliedschaft:

a) Stil/Methode Technischer Leiter  -  25,00 €;
b) Praktizierende Mitglieder (aktiv)  -  10,00 €;
c) Nichtpraktizierende Mitglieder (passiv)  -  5,00 €;

Ausländische Mitgliedschaft:

Was die Mitgliedschaft ausländischer Staaten anbelangt, so werden die Mitgliedsbeiträge in Anbetracht der Kaufkraft ihrer Währung, die für jede Nation unterschiedlich ist, von Zeit zu Zeit in Absprache mit dem internationalen Leiter und dem BKI Vorstand festgelegt.

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ARTIKEL 3       ANERKENNUNG DER GRADES

  1. Alle Schwarzgurtträger einer Organisation, die vom BKI anerkannt ist, können beantragen den erreichten Grad ihrer Organisation vom BKI vom zu erhalten, unter der Voraussetzung,daß die dem Antrag beigelegten Unterlagen einer Prüfung durch das BKI standhalten.

 

  1. Alle Personen, die beabsichtigen, die vom BKI anerkannten Graduierungsprüfungen abzulegen, müssen eine entsprechende Prüfung in Anwesenheit eines Vorstandsmitglieds (oder seines Beauftragten) ablegen. Zudem müssen sie dem Generalsekretariat des BKI innerhalb der festgelegten Frist einen entsprechenden Antrag sowie eine Kopie der Überweisung zukommen lassen

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ARTIKEL 4        KONFORME DIPLOME

  1. Die Schwarzgurte, die das BKI-Diplom in Übereinstimmung mit dem von anderen BKI-anerkannten Organisationen erhalten möchten, müssen dem Generalsekretariat eine Kopie dieses Dokuments zusammen mit der festgelegten Gebühr vorlegen:
    1.- 2.        Dan   80,00 €;
    3.- 4.        Dan 130,00 €;
    5.- 6.        Dan 170,00 €;
    7. - 8. - 9. Dan 210,00 €;

  2. Alle Mitglieder, die hingegen das internationale Diplom erwerben und/oder die vom BKI organisierten Prüfungen ablegen wollen, müssen die Gebühren gemäß Art. 11 der aktuellen Satzung entrichten, letztere zusätzlich zum internationalen Diplom des BKI.

  3. Alle Schwarzgurte, technischen Leiter sowie Schulleiter werden in dasInternationaleRegisterdes BKI eingetragen.

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ARTIKEL 5       AUSSCHLUSS DER HAFTUNG

Im Falle eines Unfalls ist die BKI von jeglicher zivil- und strafrechtlichen Haftung befreit, da die Präsidenten der angeschlossenen Sportzentren beim Ausfüllen der Mitgliedsformulare selbst bescheinigen, dass das Sportzentrum und alle seine Mitglieder versichert sind und die örtlichen Vorschriften eingehalten werden.
 

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ARTIKEL 6       BKI INTERNATIONALE DOZENTEN

Vom BKI anerkannte internationale Dozenten sind Meister, die einen technischen Grad von mindestens 5 Dan oder einen ähnlichen vom BKI anerkannten Grad haben.

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ARTIKEL 7       STILRICHTUNGEN UND METHODEN

  1. Ein Stil oder eine Methode ist definiert als die spezifische Schule oder Ausrichtung einer Kampfdisziplin oder eines Kampfsports. Für jeden Stil oder jede Methode wird ein Schulleiter bestimmt.

  2. Der BKI akzeptiert die von Meistern anderer Organisationen, Verbände und Einrichtungen, die auf nationaler oder internationaler Ebene als solche anerkannt sind, eingereichten Unterlagen, in denen die spezifische Qualifikation als Schulleiter eines Stils oder einer Methode nachgewiesen wird, wenn die genannten Organisationen vom BKI anerkannt sind. Diesem Dokument muss ein persönlicher Lebenslauf beigefügt werden. Das Mindestalter für die Anerkennung dieser Qualifikationen beträgt 45 Jahre.

  3. Der Schulleiter kann erst nach zwei aufeinanderfolgenden Dienstjahren das BKI-Diplom in Übereinstimmung mit seinem Dienstgrad und seiner Qualifikation beantragen.

  4. Die BKI akzeptiert Anträge von Meistern, die innerhalb der BKI tätig sind (Mindestalter 45 Jahre und zwei Jahre Mitgliedschaft), um die Klassifizierungsprüfungen als Stil-/Methodenschulleiter abzulegen und den Titel eines Schulleiters zu erhalten.
     

  5. Interessenten müssen ihre Bewerbung auf Vorschlag des territorialen Delegierten beim Generalsekretariat einreichen und Folgendes beifügen

    • Antragsformular für eine Musterprüfung als Schulleiter.

    • Kopie des Zertifikats/Diploms, das den Mindestgrad des 5. Dan ausweist und vom BKI ausgestellt wurde.

    • Technisches Programm in dreifacher Ausfertigung.

    • Dokumentation über die Schule unter besonderer Berücksichtigung der Philosophie, die in dreifacher Ausfertigung einzureichen ist.

  6. Um die Schule anzuerkennen, wird ein Fachausschuss eingesetzt, der nicht nur die Fähigkeit und Effizienz des technischen Programms, sondern auch den theoretischen Teil über die Philosophie der Schule sowie eine Erklärung des Wappens der Schule bewertet.

  7. Die Kommission setzt sich zusammen aus dem Präsidenten des BKI (Italien), dem Vizepräsidenten (Schweiz), mindestens einem Schulleiter einer anderen Nation, dem Sekretär der Kommission und Meistern verschiedener Nationalitäten. Die Meister müssen zwingend anwesend sein, damit die internationale Anerkennung gewährleistet ist. Dem Sekretär der Kommissionobliegt die verantwortliche Vorbereitung und Organisation aller Handlungen, die der Überprüfung des Stils für die Anerkennung im BKI mit internationaler Gültigkeit dienen.

  8. Wenn auf Vorschlag einer oder mehrerer internationaler hochrangigen Persönlichkeiten oder des internationalen Präsidenten, einen dieser Titel verliehen wird, erkennt der BKI das an:

  • ​HANSHI " Die"Transzendens des Wesens" Schulleiter und/oder Begründer eines Stils
    und/oder einer Methode; ist ab dem 8. Dan vorbehlaten.

  • KYOSHI „Derjenige, der übt", bedeutet auch Meister der Meister, reserviert ab dem 7. Dan.

  • RENSHI „Geistige Reife", Kompetenz und Beherrschung eines Stils - ab dem 5. Dan vorbehalten.

  • SENSEI  „Meister“ Technischer Direktor ab dem 4. Dan.

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ARTIKEL 8       WAKA SENSEI

  1. Die BKI erkennt für akkreditierte Schulenden Titel des Waka Sensei an.

  2. Der Titel Waka Sensei kann ab 1Dan verliehen werden.

  3. Der Waka Sensei wird, falls fällig, regelmäßig die in den geltenden Vorschriften festgelegten Prüfungen unter Einhaltung der Wartezeit durchführen.

  4. Innerhalb des BKI wird er automatisch als Schulmeister anerkannt, wenn sein Meister erklärt, dass er selber nicht in der Lage ist, als solcher zu arbeiten.

  5. Solange dies nicht der Fall ist, kann der Waka Sensei das entsprechende Emblem auf dem Keikoji anbringen. Dieses Verfahren gibt ihm die Möglichkeit, seine angesehene Stellunginnerhalb der Schule, der er angehört, weiter bekannt zu machen.

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ARTIKEL 9       WARTEZEITEN FÜR NEU AUFGENOMMENE TECHNIKER

  1. Die Technischen Direktoren, die von anderen Organisationen, Institutionen oder Verbänden kommen, müssen, wenn sie sich um die Aufnahme in den technischen Kader der BKI bewerben, dem Aufnahmeantrag einen technischen Lebenslauf über ihre kämpferische Laufbahn beifügen. Um bewilligt zu werden, müssen alle Dan-Passagen und/oder Prüfungsanträge eine mindestens zweijährige Zugehörigkeit zum BKI aufweisen.

  2. Alle Technischen Leiter und alle Schwarzgurte anderer Organisationen, die eine Mitgliedschaft im BKI beantragen, müssen eine Kopie des von einer anderen anerkannten Organisation ausgestellten Diploms beifügen. Dieses Diplom muss den Rang und die fachliche Qualifikation enthalten.

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ARTIKEL 10     UNTERE UND OBERE KLASSEN

  1. Die Prüfungen für die unteren Grade (Farbgürtel - Kyu) können unabhängig voneinander direkt im jeweiligen Sportzentrum abgelegt werden.

  2. Die Prüfungen für die Zwischengrade, d.h. für den Zwischengrad: Schwarzgurt Kyusha (Kyu - Sha = Schüler, der den Kyu kennt), können, sofern dies in den Schulen, denen sie angehören, vorgesehen ist, auch eigenständig durchgeführt werden.Diese Graduierung kann einen anderen Namen haben, wenn es sich um nicht-japanische Disziplinen handelt.

  3. Damit der Grad vom BKI anerkannt werden kann, muss der Kyusha-Schwarzgurt mindestens 12 Jahre alt sein. Diese Prüfung wird von den Stil- oder Methodentechnikern der einzelnen Disziplinen selbständig durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird vom BKI mit der Ausstellung eines BKI-Diploms offiziell und kostenlos anerkannt.

  4. Für die Prüfungen der höheren Klassen steht es dem Heimatverein frei, die Prüfungen nach seinen eigenen Regeln zu organisieren und zu gestalten und das entsprechende Zeugnis auszustellen. Dieses Diplom wird dann an den territorialen Delegierten zur Weiterleitung an das Generalsekretariat zur Aufnahme in den Schwarzgurtkader des BKI geschickt.

  5. Möchte der Sportverein hingegen den internationalen Rang durch den BKI anerkennen lassen, muss die Prüfung in Anwesenheit eines Mitglieds des BKI-Vorstands (Präsident - Vizepräsident oder Delegierter) stattfinden.

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ARTIKEL 11     PRÜFUNGEN

  • Entsprechend 1. Dan - 18 Jahre alt
    - 12 Monate Dienstalter im vorherigen Rang € 80,00

  • Entsprechend 2. Dan -  20 Jahre alt
    - 24 Monate Dienstalter im vorherigen Rang € 100,00

  • Entsprechend 3. Dan - 23 Jahre alt
    - 36 Monate Dienstalter im vorherigen Rang € 120,00

  • Entsprechend 4. Dan -27 Jahre alt
    - 48 Monate Dienstalter im vorherigen Rang € 140,00

  • Entsprechend 5. Dan - 32 Jahre alt
    - 60 Monate Dienstalter im vorherigen Rang € 150,00

    Bei höheren Gradierungen ab dem 5. Dan oder ähnlichen Gradierungen müssen zwischen der einzelnen Grade mindestens 5 Jahre liegen und die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Entsprechend 6. Dan –min. 40 Jahre alt
    - 5 Jahre im bestehenden Rang

  • Entsprechend 7. Dan - min. 45 Jahre alt
    - 5 Jahre im bestehenden Rang

  • Entsprechend 8. Dan - min. 50 Jahre alt
    - 5 Jahre im bestehenden Rang

  • Entsprechend 9. Dan - min. 58 Jahre alt
    - 5 Jahre im bestehenden Rang

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ARTIKEL 12     VERANSTALTUNGEN

  1. Organisatoren, die die Schirmherrschaft des BKI übernehmen wollen, müssen ihre Veranstaltungspläne rechtzeitig dem Gebietsdelegierten vorlegen, der die Veranstaltung dem Generalsekretariat meldet. Sobald sie eine positive Stellungnahme erhalten haben, können sie mit der Werbung für die Veranstaltung mit dem BKI-Logo beginnen.

  2. Es gibt keine Verpflichtung oder einen Zwang zur Anwesenheit der Techniker bei den verschiedenen vom BKI organisierten Veranstaltungen, jedoch wird angesichts des gemeinsamen Interesses und der Zugehörigkeit zur gleichen Organisation das Verantwortungsbewusstsein und die Kameradschaft jedes einzelnen Sportlers zu einer massiven Präsenz bei jeder Veranstaltung angehalten.

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ARTIKEL 13     BUDOPASS

  1. Der Budopass ist das persönliche Laufbahndokument des Kampfsportlers, in dem alle Informationen über seine kämpferische Tätigkeit festgehalten werden. Der BKI stellt jedem einzelnen Kampfsportler auf Antrag einen Internationalen Budopass aus.

  2. Diejenigen, die den Budopass noch nicht beantragt haben oder ihn verloren haben, können ihn bei ihrem Meister beantragen.

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ARTIKEL 14     DAS BKI ABZEICHEN

  1. Das kreisförmige BKI-Abzeichen ist das Emblem, das an der Trainingsuniform angebracht wird, um die Mitgliedschaft in der Organisation zu bescheinigen. Keine andere Art von Abzeichen ist erlaubt, um die Mitgliedschaft im BKI anzuzeigen.

  2. Das Abzeichen ist für alle auf dem linken Ärmel der Uniform angebracht.

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